Fristen (Ausbildungsende - Eintragung im Ausbildungsvertrag) für die Zulassungen zur Gesellenprüfung
WINTERPRÜFUNG - 30 April (d.h. wenn das Ausbildungsende später als 30. April endet, wird erst zur kommenden Sommerprüfung zugelassen).
SOMMERPRÜFUNG - 31. Oktober (d.h. wenn das Ausbildungsende später als 31. Oktober endet, wird erst zur kommenden Winterprüfung zugelassen).